Stornobedingungen

Stornobedingungen
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungs-Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

* Wer bis zu 30 Tage vor dem Reisetermin storniert, hat keine Stornogebühren zu bezahlen.

* Wer zwischen dem 29. bis 14. Tag storniert, zahlt 33 Prozent des Gesamtpreises.

* Zwischen dem 13. bis 4. Tag: 50 Prozent.

* Ab dem dritten Tag vor Reiseantritt: 70 Prozent.

* Am Anreisetag oder bei Nichtanreise: 90 Prozent.

 

Folgende Stornobedingungen sind einzuhalten.
*Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
*Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
*Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

 

Hier finden ihr die Stornobedingungen und den ganzen Beherbergungsvertrag in pdf zum download.

Stornobedingungen und Beherbergungsvertrag 2023-24